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Gemäß Energie-Einsparverordnung (EnEv) vom 02.
Februar 2002, müssen
veraltete Heizkessel,
die vor Oktober 1997 in Betrieb gegangen sind
und weder Niedertemperatur- oder
Brennwert-Kessel sind ausgetauscht werden.
Stichtag
ist der 31. Dezember 2006.
Wurde der Brenner solcher Kessel nach
November 1996
ausgetauscht, verlängert sich die Frist
bis zum 31. Dezember 2008.
Flüssiggas erleichtert die Modernisierung. Ohne
großen baulichen Aufwand wird die alte Heizung
z.B. durch einen Gas-Kombiwasserheizer ersetzt.
Das vorhandene Heizsystem bleibt unverändert.
Das spart Kosten bei der Sanierung. Das
Kompaktgerät findet in einer Nische in der Küche
oder in einer Ecke im Keller Platz. Das Gerät
ist so leistungsfähig, dass auch größere Häuser
damit beheizt werden können.
Wird
eine Flüssiggasheizung eingebaut, bietet es
sich an, auch in der Küche die selbe Energie
einzusetzen, zumal der Verbrauch moderner
Gasherde kaum ins Gewicht fällt.
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